- Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Verbrauchern beim Kauf von Gebrauchtwagen ausgeweitet.
Der Streitfall behandelt insbesondere die Frage der Beweislast (Verkäufer oder Käufer), wenn innerhalb von sechs Monaten nach Kauf (mithin dem Gefahrenübergang) ein Sachmangel (hier am PKW) auftritt. Es geht um die Beweislastumkehr nach § 476 BGB.
Nach der neuen Rechtsprechung des BGH ergibt sich: Es wird zugunsten des Käufers (Verbrauchers) vermutet, dass der beanstandete Schaden (Sachmangel) von Anfang an (also zum Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstands) zumindest im Ansatz vorhanden war.
- „Bei „Grün“ in eine Kreuzung einfahren
Wer das macht kann nicht blindlings darauf vertrauen, dass die Autos im Querverkehr ihn nach dem Wechsel der Ampelfarbe „Vorfahrt“ einräumen. Vielmehr muss der „Nachzügler“ sich vor dem Weiterfahren vergewissern, dass eine Kollision mit dem Gegen- bzw. Querverkehr ausgeschlossen ist.
Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm, AZ: 7 U 22/16
- Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV):
Mit Drogen (auch Schmerzmittel) hinter dem Autosteuer erwischt zu werden, kann zum Führerscheinverlust führen.
Quelle: T Online
- Blinkmuffel / Teilschuld
Blinkmuffel können sich – wenn es kracht – nicht auf Vorfahrt berufen, selbst wenn sich der Gegner verkehrswidrig verhält.
Lesen Sie selbst: Urteil des OLG Hamm, AZ: 7 U 14/16)