9.1.4 Schadensersatz auch für Langläufer?

festIn Sachen Dieselskandal gibt es neue Nachrichten. Mit seinem Urteil vom 21.03.2023 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine sehr interessante und für die vom Dieselskandal betroffenen Autobesitzer, bedeutsame Entscheidung getroffen. Diese besteht im Kern darin,

dass auch bei fahrlässiger illegaler Abschalteinrichtung Schadensersatz geleistet werden muss.

Das wirft Fragen auf, welche sich auch an die oberste Instanz unserer Zivilgerichtsbarkeit wendet:

 Muss der BGH nach dem neuen EuGH-Urteil in Sachen Vorteilsausgleich umdenken?

Der BGH hat entschieden, dass auch eine Anrechnung zugeflossener Nutzungsvorteile stattfinden muss (BGH Urt. v. 25.05.2020 – VI ZR 252/19).

Das bedeutet: Je mehr Kilometer gefahren wurden, desto geringer ist der Anspruch auf Schadensersatz. Wenn ein Gericht etwa eine Laufleistung von 250.000 Kilometer für ein Fahrzeug feststellt, reduziert sich der Schadensersatz bei 125.000 gefahrenen Kilometern auf die Hälfte. Bei 250.000 oder mehr gefahrenen Kilometern geht der Anspruch gegen Null.

Anfang Mai 2023 werden die obersten Richter in Karlsruhe ihre Rechtsauffassung kundtun und hoffentlich eine solche Entscheidung treffen, die auch den Interessen der Betroffenen gerecht wird.