Urteile

… und Wissenswertes…

Geordnet nach Rechtsgebiete und Alphabet

Verwendete Abkürzungen:

AG=Amtsgericht, BGH=Bundesgerichtshof, BVerwG=Bundesverwaltungsgericht, OLG=Oberlandesgericht

1. Bausparverträge

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mahnt LBS ab: Kein Kündigungsrecht nach 15 Jahren

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die LBS Landesbausparkasse Südwest abgemahnt. Diese sieht in Anlehnung an die neuen Musterbedingungen der Branche vom 21.03.2016 ein Kündigungsrecht 15 Jahre nach Vertragsabschluss eines Bausparvertrages. Die Bausparkasse solle zu diesem Zeitpunkt auch dann zur Kündigung berechtigt sein, wenn Verbraucher noch ein Recht auf ein Bauspardarlehen haben.

Quelle: Beck

2. Familienrecht

2.1. Umgangsrecht

BGH: Erste Entscheidung nach Neuregelung 2013 zu Umgangsrecht des biologischen Vaters

Die beharrliche Weigerung der rechtlichen Eltern, einen Umgang ihres Kindes mit seinem leiblichen Vater zuzulassen, genügt allein nicht, um ein Umgangsrecht abzulehnen. Dies hat der Bundesgerichtshof mit einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 05.10.2016 klargestellt. Es handelt sich um die erste Entscheidung des BGH zum Umgangsrecht des biologischen Vaters nach der gesetzlichen Neuregelung im Jahr 2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 5. Oktober 2016, Az.: XII ZB 280/15

3. Sozialrecht

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zum Thema „Ersatz für Verdienstausfall wegen verspätet zur Verfügung gestellter Kinderbetreuungsplätze“ entschieden.

Eltern, deren Kindern entgegen der Verpflichtung des Staates aus § 24 Abs. 2 SGB VIII ab Vollendung des ersten Lebensjahres kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt wird, können, wenn sie deswegen keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können, ihren Verdienstausfallschaden im Weg der Amtshaftung nach § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 34 Satz 1 GG ersetzt verlangen.

Urteil des BGH vom 20. Okt. 2016, AZ: III ZR 278/15, III ZR 302/15 und III ZR 303/15)

4. Transplantationsgesetz

Organentnahme zur Nierenlebendspende bei formwidriger Aufklärung nicht automatisch rechtswidrig

 Die Einwilligung eines Organspenders zur Lebendspende ist nicht automatisch deshalb unwirksam und die Organentnahme damit ein rechtswidriger Eingriff, weil das erforderliche Aufklärungsgespräch nicht den formellen Anforderungen des § 8 Abs. 2 Transplantationsgesetz (TPG) genügt hat.

Urteil des OLG Hamm vom 07. Sept. 2016, Az.: 3 U 6/16

5. Unlauterer Wettbewerb (UWG)

OLG Stuttgart: Bier darf nicht als als „bekömmlich“ vermarktet werden

Bier darf nicht als „bekömmlich“ beworben werden. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 03.11.2016 ein Urteil des Landgerichts Ravensburg bestätigt, das eine Brauerei zur Unterlassung einer entsprechenden Werbung für drei ihrer Biersorten verpflichtet. Die Revision zum Bundesgerichtshof hat der Senat zugelassen

OLG Stuttgart, Az.: 2 U 37/16

Quelle: beck-online Die Datenbank

6. Vereinsrecht

Weiterzahlung von Vereinsbeiträgen macht Erben nicht zum Mitglied

Allein aus der Zahlung der Mitgliedsbeiträge eines Verstorbenen an einen Verein durch den Erben ohne einen Hinweis darauf, dass die Erblasserin verstorben ist, kann nicht geschlossen werden, dass der Erbe selbst die Mitgliedschaft fortsetzen will.

Urteil des Amtsgerichts München vom 23. März 2016, Az.: 242 C 1438/16

7.  Verkehrsrecht

7.1. Bei „Grün“ in eine Kreuzung einfahren

Wer das macht kann nicht blindlings darauf vertrauen, dass die Autos im Querverkehr ihn nach dem Wechsel der Ampelfarbe „Vorfahrt“ einräumen. Vielmehr muss der „Nachzügler“ sich vor dem Weiterfahren vergewissern, dass eine Kollision mit dem Gegen- bzw. Querverkehr ausgeschlossen ist.

Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm, AZ: 7 U 22/16

7.2. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV):

Mit Drogen (auch Schmerzmittel) hinter dem Autosteuer erwischt zu werden, kann zum Führerscheinverlust führen.

Quelle: T Online

7.3. Blinkmuffel / Teilschuld

Blinkmuffel können sich – wenn es kracht – nicht auf Vorfahrt berufen, selbst wenn sich der Gegner verkehrswidrig verhält.

Lesen Sie selbst: Urteil des OLG Hamm, AZ: 7 U 14/16)

8. Verwaltungsrecht

BAföG

Ein Vater muss bei unvollständigen BAföG-Angaben nur zu Unrecht erhaltenen Förderbetrag ersetzen

Beruht die Leistung von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) an einen Auszubildenden darauf, dass dessen Vater vorsätzlich unvollständige Angaben zu seinen Einkommensverhältnissen gemacht hat, und ist dieser deshalb zur Leistung von Schadensersatz gegenüber dem Amt für Ausbildungsförderung verpflichtet, hat er nicht auch den Betrag zu ersetzen, den der Sohn bei vollständigen Angaben als Ausbildungsförderung hätte erhalten müssen.

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 27. Okt. 2016, Az.: 5 C 55.15

9. Zivilrecht

9.1. Kaufrecht

9.1.2. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Verbrauchern beim Kauf von Gebrauchtwagen ausgeweitet.

Der Streitfall behandelt insbesondere die Frage der Beweislast (Verkäufer oder Käufer), wenn innerhalb von sechs Monaten nach Kauf (mithin dem Gefahrenübergang) ein Sachmangel (hier am PKW) auftritt. Es geht um die Beweislastumkehr nach § 476 BGB.

Nach der neuen Rechtsprechung des BGH ergibt sich: Es wird zugunsten des Käufers (Verbrauchers) vermutet, dass der beanstandete Schaden (Sachmangel) von Anfang an (also zum Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstands) zumindest im Ansatz vorhanden war.

AZ: VIII ZR 103/15

9.1.3. Käufer kann Sache bei Bagatellschäden zurückweisen (Hier: Neuwagenkauf)

Besteht bei der Auslieferung eines Neuwagens auch nur ein geringfügiger Lackkratzer, darf der Käufer Zahlung und Abnahme des Fahrzeugs verweigern. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Verkäufer zu tragen.

Entscheidung (Urteil) des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 26. Okt. 2016, Az. VIII ZR 211/15).

 

9.1.4 Schadensersatz auch für Langläufer?

In Sachen Dieselskandal gibt es neue Nachrichten. Mit seinem Urteil vom 21.03.2023 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine sehr interessante und für die vom Dieselskandal betroffenen Autobesitzer, bedeutsame Entscheidung getroffen. Diese besteht im Kern darin, dass

auch bei fahrlässiger illegaler Abschalteinrichtung Schadensersatz geleistet werden muss.

Das wirft Fragen auf, welche sich auch an die oberste Instanz unserer Zivilgerichtsbarkeit wendet:

 Muss der BGH nach dem neuen EuGH-Urteil in Sachen Vorteilsausgleich umdenken?

Der BGH hat entschieden, dass auch eine Anrechnung zugeflossener Nutzungsvorteile stattfinden muss (BGH Urt. v. 25.05.2020 – VI ZR 252/19).

Das bedeutet: Je mehr Kilometer gefahren wurden, desto geringer ist der Anspruch auf Schadensersatz. Wenn ein Gericht etwa eine Laufleistung von 250.000 Kilometer für ein Fahrzeug feststellt, reduziert sich der Schadensersatz bei 125.000 gefahrenen Kilometern auf die Hälfte. Bei 250.000 oder mehr gefahrenen Kilometern geht der Anspruch gegen Null.

Anfang Mai 2023 werden die obersten Richter in Karlsruhe ihre Rechtsauffassung kundtun und hoffentlich eine solche Entscheidung treffen, die auch den Interessen der Betroffenen gerecht wird.

9.2. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

In einer Entscheidung nimmt der BGH vom 06.07.2016  Stellung zur Wirksamkeit von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Faktisch erklärt der BGH alle Patientenverfügungen für unwirksam, die unpräzise Festlegungen zu Umfang und Grenzen „lebensverlängernder Maßnahmen“ beinhalten

Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 2016 – XII ZB 61/16

Anmerkung: Mit der vor vorgenannten Entscheidung des BGH liegt eine höchstrichterliche Rechtsprechung vor.  Es ist in Deutschland nicht üblich, eine solche anzuzweifeln oder zu negieren. Eine Meinung aber kann man sich dennoch bilden.

Nunmehr ist häufig zu lesen, dass eine hohe Zahl von Patientenverfügungen „ungültig“ sei. Nein, „ungültig“ sind diese nicht. Die Frage ist, ob sie Wirksamkeit erzielen, ob ihr Inhalt einen Dritten zwingt, danach zu handeln. Der Dritte wird regelmäßig der/die Bevollmächtigte und schließlich der Mediziner sein, in dessen Hände der Betroffene gelangt.

Ich halte es für richtig, dass der betreffende Arzt eine Möglichkeit haben soll und haben muss zu prüfen und zu beurteilen, welche Aussage in der Verfügung inhaltlich getroffen wird.  Schließlich richtet sich danach sein Handeln und in der Folge Leben oder Tod.

Es ist aber andererseits eine große Herausforderung derart korrekte, eindeutige und unzweifelhafte Formulierungen in der Patientenverfügung aufzunehmen, die genau der Situation gerecht werden, in der sich der Verfügende in dem Zeitpunkt befindet, wenn es darum geht, die Patientenverfügung zur Anwendung kommen zu lassen. Der überwiegende Teil derer, die eine Verfügung formulieren, sind keine Mediziner. Es fehlt ihnen an den exakten Termini und daran zu überblicken, welche Möglichkeiten von Maßnahmen infrage kommen, die sie nicht angewendet haben wollen, wenn sie in eine lebensbedrohliche Situation geraten, aber selbst nicht mehr reagieren können.

Bei aller Problematik die in dieser Thematik steckt wird man nicht daran vorbeikommen, zukünftig bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Verfügungen solche Aussagen zu treffen, die keine Auslegung zulassen und somit Wirksamkeit erzielen.  Und dennoch wage ich zu bezweifeln, ob es die „perfekte“ Patientenverfügung geben wird.

9.3. Schadenersatz

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zum Thema „Ersatz für Verdienstausfall wegen verspätet zur Verfügung gestellter Kinderbetreuungsplätze“ entschieden.

Eltern, deren Kindern entgegen der Verpflichtung des Staates aus § 24 Abs. 2 SGB VIII ab Vollendung des ersten Lebensjahres kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt wird, können, wenn sie deswegen keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können, ihren Verdienstausfallschaden im Weg der Amtshaftung nach § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 34 Satz 1 GG ersetzt verlangen.

Urteil des BGH vom 20. Okt. 2016, AZ: III ZR 278/15, III ZR 302/15 und III ZR 303/15)