Kanzlei

Wie in anderen Berufsgruppen gibt es auch in der Jurisprudenz typische Symbole. So gehören in den Bereich der Medizin der Äskulapstab mit der dazugehörigen Schlange, mit dem sich Ärzte identifizieren.

In der Juristerei sind es mehrere Symbole, die für diese Berufsgruppe stehen. Da wäre zunächst Justitia zu nennen. Die altrömische Göttin der Gerechtigkeit. Vorzufinden nicht nur in Gerichtsgebäuden. Auch Rathäuser schmücken sich mit dieser Figur, für die eine Augenbinde, die Waage und ein Schwert markant sind. Was die Augenbinde betrifft gibt es verschiedene Theorien. Ältere besagen, dass es ein Ausdruck für die Blindheit des Gesetzes sei. Die neuere und gängigste deutet die Augenbinde dahingehend, ein Höchstmaß an Neutralität und Objektivität zu wahren.

Jeder kennt das Paragrafenzeichen (§), das sich mit dem Recht assoziiert. Wer Gesetze liest wird bemerken, dass diese nach Paragraphen gegliedert sind. Dem Ursprung nach soll der § jedoch lediglich ein Mittel gewesen sein, einen fließenden Text in Abschnitte zu gliedern um so platzsparend zu arbeiten, da Papier zu Zeiten mit hohen Kosten verbunden war.

Der Richterhammer. Man kennt ihn aus Filmen. Und dennoch wird man diesen in deutschen Gerichten nicht finden. In Amerika aber sehr wohl. Dort ist er fester Bestandteil eines Gerichtes. Er dient der Ankündigung zur Fällung eines Urteils. Auch zur Herstellung von Ordnung und Ruhe im Gerichtssaal ist er dort ein probates Mittel. Er demonstriert die Machtposition und Autorität des Richters.

Nach diesem kleinen Ausflug in die juristischen Symbole sind wir wieder im „juristischen Alltag“ zurück.